Angriffskrieger lassen sich straffrei stellen

Zum 1. 1. 2017 wurde der § 80 (Vorbereitung eines Angriffskrieges) aus dem Strafgesetzgebuch gestrichen und durch einen neuen § 13 im Völkerstrafgesetzbuch (Verbrechen der Aggression) ersetzt. Alle Bundestagsfraktionen außer der Linken haben dieser Änderung zugestimmt.

Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie hat dazu einen lesenswerten Kommentar verfasst.

Harald Fuchs

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