DFG-VK NRW: Empörung über Urteil gegen syrischen Kriegsdienstverweigerer

Dortmund. – Mit Unverständnis und Empörung hat die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) NRW das Urteil des münsteraner Oberverwaltungsgerichts in Sachen eines syrischen Kriegsdienstverweigerers zur Kenntnis genommen.

Wie bekannt wurde, war der junge Mann 2014 der bevorstehenden Einberufung zur syrischen Armee ausgewichen und nach Deutschland geflohen. Hier hatte er Asyl beantragt, das nun von dem Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden ist. „Wir fordern schon seit langem das Asylrecht für Kriegsdienstverweigerer“ so Joachim Schramm, Landesgeschäftsführer der DFG-VK. „Alle verurteilen die mörderischen Kriege in Syrien oder anderswo. Wenn dann ein junger Mann den Mut aufbringt, zum Töten nein zu sagen und sich damit in diesem Fall in Lebensgefahr begibt, müssen wir ihm doch Schutz gewähren.“

Die Organisation verurteilt besonders, das das Gericht dem syrischen Staat das Recht zuspricht, den Dienst bei der Armee gewaltsam durchzusetzen. Es sei unverständlich, dass ein Gericht eines Landes, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert hat, sich zu so einer Aussage hinreißen läßt.

(Pressemitteilung der DFG-VK NRW vom 11.5.2017)

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