„Wider§pruch“: Vor Gericht wegen zivilem Ungehorsam im Kampf für Abschaffung der Atomwaffen

Am Morgen des 12. September 2016 haben einige junge Leute des Jugendnetzwerks für politische Aktionen, JunepA, die Landebahn des Bundeswehrflughafens Büchel / Eifel besetzt. Sie wurden durch das Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruchs verurteilt und sind dagegen in Revision gegangen.

Die Berufungsprozesse werden vor dem Landgericht Koblenz geführt – der erste öffentliche Prozesstermin ist voraussichtlich der 12. April 2018 um 9:00 Uhr (Sitzungssaal 137, 1. OG, Karmeliterstraße 14, Koblenz). Vor dem Gerichtsgebäude soll eine Mahnwache stattfinden.

Die Gruppe bittet um Unterstützung für die bevorstehenden Prozesse. Sie benötigt gemäß den Angaben  auf ihrer Webseite:

  • Menschen die zu unseren Gerichtsterminen kommen und/ oder von ihnen Berichten
  • Schlafplätzen wärend der Gerichtstermine
  • Räume (möglichst kostenlos) in denen wir plenieren können
  • Moderationsmaterial
  • Geld
  • Menschen, die Aktionen gegen Atomwaffen organisieren
  • Mentale Unterstützung
  • Flyer verteilen (Wenn ihr welche haben wollt schreibt uns einfach eine Mail: widerspruch-atomwaffen@riseup.net )

Spendenkonto:
KURVE Wustrow, Stichwort: Wider§pruch,
IBAN: DE 23 4306 0967 2041 6468 01
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank

Die bisherigen Texte der Angeklagten aus dem Gerichtssaal sind hier.
Im Folgenden veröffentlichen wir den „Wider§pruch Infobrief März 2018“ der Gruppe mit weiteren Hintergründen und Begründungen der Aktionen.

Hallo liebe Leute,

Bald könnte es spannend werden, unser Berufungsprozess in Koblenz steht kurz bevor. Aber erst mal der Reihe nach.

Wir möchten euch mit diesem ersten Infobrief

  1. unsere Prozessgruppe vorstellen,
  2. die Prozesskampagne erläutern,
  3. unseren Flyer weit streuen,
  4. … und euch einladen,
  5. … zu spenden

1. Wer sind wir?

Die genannten Personen halten ein Transparent mit der Aufschrift "Grenzen überwinden(d) Krieg beenden"

Von links:: Elu, Ronja, Katja, Clara, David- es fehlen C. und Karen. Foto: JunepA.

Unsere Prozessgruppe besteht zur Zeit aus sieben Menschen. Dazu gehören:

  • C., Studentin
  • Clara Tempel, 22 Jahre, Studentin Studium Individuale in Lüneburg
  • David Haase, 23 Jahre, Geschichts- und Politikstudent in Berlin
  • Ernst-Ludwig Iskenius, Kinderarzt und IPPNW Mitglied aus Rostock
  • Karen Welhöner, Studentin
  • Katja Tempel, 55 Jahre, Hebamme aus dem Wendland
  • Ronja, lebt gerade in Budapest

Wir sind die Angeklagten (obwohl wir uns gar nicht nur so sehen, weil wir ja auch die Bundesrepublik anklagen, wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht).

Wir werden in der Prozessgruppe unterstützt von einigen bei JunepA aktiven Menschen, was Layout, Pressearbeit und sonstige Hilfe angeht.

Dazu kommt die rechtliche Begleitung von Holger-Isabelle Jänicke vom Rechtshilfebüro Hamburg. Speziell für die nächsten Gerichtsinstanzen ist Rechtsanwalt Christian Mertens aus Köln hinzugekommen.

Die KURVE Wustrow unterstützt uns mit der Abwicklung unseres Spendenkontos.

2. Wider§pruch- Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal

Im September 2016 haben wir die Landebahn des Atomwaffenlagers Büchel besetzt. Nun sind wir in die rechtliche Auseinandersetzung über unsere Aktion und die Atomwaffen gegangen. Dafür haben wir die Prozesskampagne „Wider§pruch“ ins Leben gerufen.

Protest gegen Atombomben am 27.9.2016 in Büchel. Foto: JunepA

JunepA, das Jugendnetzwerk für politische Aktionen, ist eine offene Gruppe, die vor allem Aktionen Zivilen Ungehorsams mit und für junge Leute organisiert. Seit unserer Gründung 2013 waren wir jedes Jahr mindestens ein Mal in Büchel und haben dort meistens die Zufahrten blockiert. Im September 2016 wollten wir diese klassische Aktionsform um die Aktionsform des Go-Ins erweitern. So sind wir mit 9 Menschen (vier von JunepA und fünf anderen Aktivist_innen) an einem frühen Herbstmorgen auf das Gelände des Fliegerhorsts gegangen und haben dort die Start- und Landebahn der Militärflugzeuge besetzt, während die Tore des Geländes von Anderen blockiert wurden. Die Soldat_innen der Bundeswehr üben dort, die amerikanischen Atomwaffen, die auf dem Stützpunkt gelagert sind, abzuwerfen. Diese Kriegsübungen wollten wir an dem Morgen stören und damit ein deutliches Zeichen gegen die Existenz von Atomwaffen setzen.

Nach einer Stunde auf dem militärischen Gelände wurden wir von Feldjäger_innen aufgegriffen und in Militärgewahrsam genommen. Fast ein Jahr später folgten Briefe von der Staatsanwaltschaft – die Vorwürfe waren Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Wir haben die Herausforderung angenommen und uns intensiv in die juristischen und inhaltlichen Themen eingearbeitet. Im Herbst 2017 war es dann soweit, wir standen in drei Verhandlungsterminen vor dem Amtsgericht Cochem.

Auch wenn wir eine vielfältige Gruppe mit unterschiedlichen Ansätzen waren, konnten wir uns gemeinsam darauf einigen, dass wir unsere Prozesse politisch führen wollen. Mit mehreren Beweisanträgen und unseren Plädoyers haben wir immer wieder die Atomwaffen und die Notwendigkeit von Zivilem Ungehorsam mit ins Spiel gebracht und haben uns somit den Raum genommen, unseren Widerstand vom Atomwaffenlager in den Gerichtssaal zu tragen. Wir wurden zu jeweils 30 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Der Vorwurf der Sachbeschädigung wurde fallengelassen, weil wir nichts zerstört hatten und das auch bewiesen.

Ein Großteil unserer Gruppe hat Widerspruch gegen dieses Urteil eingelegt. Denn für uns ist unsere Aktion und die damit verbundene Kritik an Regierung, NATO, Bundeswehr und einer Gesellschaft, die Atomwaffen zulässt, mit diesem ersten Urteil nicht zu Ende. Wir wollen weiter durch die Gerichtsinstanzen gehen und auch dort die Notwendigkeit unserer Aktion Zivilen Ungehorsams deutlich machen. Nun kommen Berufungsprozesse vor dem Landgericht Koblenz auf uns zu, die uns noch mehr Möglichkeiten bieten, Menschen mit unserer Aktion zu konfrontieren und deutlich zu machen, dass wir uns nicht entmutigen lassen.

Da uns der vom Gericht vorgeschlagene Prozesstermin Mitte April nicht passte, haben wir um Verlegung gebeten und warten jetzt auf die Entscheidung.

Ziele unserer und jetzt auch eurer Prozesskampagne sind:

1. Vor Gericht die Rechtswidrigkeit der Atomwaffen thematisieren
2. Andere Aktivist_innen ermutigen, in Büchel aktiv zu werden und die Auseinandersetzung vor Gericht nicht zu scheuen
3. Die Prozesse mit Öffentlichkeitsarbeit und guter juristischer Beratung begleiten
4. Die Kosten für eine Prozessführung mit langem Atem solidarisch auf viele Schultern verteilen.

Für uns ist es eine besondere Erfahrung, unseren Widerstand in den Gerichtssaal zu tragen und damit in einem teils völlig neuen Umfeld zu agieren. Wir halten diese Form von Einmischung für genauso wichtig, wie Demonstrationen und eingreifende Aktionen draußen auf der Straße oder direkt an den Orten des Unrechts. Denn auch ein Gericht kann ein Ort des Unrechts sein, wenn Aktivist_innen verurteilt werden. Hier wird die Tatsachenlage verdreht – denn nicht unser Widerstand ist das Verbrechen, sondern die Existenz der Atomwaffen. Vor der Auseinandersetzung vor Gericht nicht zurückzuschrecken, sondern sich ihr zu stellen und sie anzustreben, ist ein besonders ermächtigendes Gefühl. Für uns ist es eine spannende Erfahrung, die Aktion weiterzudenken, als bis zur Räumung durch die Polizei. Wenn wir gemeinsam im Gerichtssaal sitzen, können wir erleben, was es bedeutet, konsequent für die eigene Sache einzustehen und sich mit Mut den Strukturen entgegenzustellen, die die Existenz von Massenvernichtungswaffen ermöglichen.

3. Bestellt Flyer

Wir haben einen doppelseitigen Flyer (…) erstellt, den ihr zum Auslegen und Weitergeben bei uns bestellen könnt.

Bitte schickt eine E-mail mit eurer Postadresse und der gewünschten Anzahl an widerspruch-atomwaffen@riseup.net

4. Einladung

Wir möchten euch ganz herzlich einladen, euch an zwei Protestaktionen in Büchel zu beteiligen.

Am Montag, den 26. März 2018 beginnt mit einem großen Auftakt die Aktionspräsenz „20 Wochen gegen 20 Atombomben“ vor dem Fliegerhorst in Büchel.

Am Ostermontag, den 2. April 2018 findet dort der traditionelle Ostermarsch statt.

Beides sind gute Gelegenheiten mal wieder in die Eifel zu fahren und dort öffentlich (und ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen (zwinker)) zu zeigen, dass die Atomwaffen nicht nur von einer kleinen „Extremisten“-Gruppe abgelehnt werden, sondern auch von dem überwiegenden Teil der Bevölkerung.

Wenn euch der Weg in die Eifel zu weit ist, schließt euch einem der zahlreichen Ostermärsche im ganzen Bundesgebiet an! Gerade jetzt bei steigender Kriegsgefahr weltweit ist es so wichtig, wie seit den 80er Jahren nicht mehr, auf die Straße zu gehen und lauthals zu sagen: Not in my name!

Trotzdem behaltet bitte im Hinterkopf, dass wir euch voraussichtlich im Mai auch als öffentliche „Zeug_innen“ in unserem Prozess brauchen!

5. Vielen Dank für eure Spenden!

Nachdem wir uns jetzt entschieden haben, uns auch anwaltlich in der Berufungsinstanz vertreten zu lassen und die kontinuierliche Begleitung vom Rechtshilfebüro Hamburg anzunehmen, sind wir damit finanzielle Verbindlichkeiten eingegangen. Deshalb möchten wir euch ganz herzlich bitten: Tragt auch finanziell zu einer erfolgreichen Prozesskampagne bei! Am meisten wären wir aus der finanziellen Sorge raus, wenn möglichst viele Menschen einen Dauerauftrag einrichten. 5€, 50€ oder 500€ – es gibt keine Grenzen. Alle Unterstützung wird begrüßt. Auf Wunsch, ab einer Summe von 200€ , auch gegen Spendenbescheinigung (da unter 200€ auch der Kontoauszug mit der Überweisung vom Finanzamt anerkannt wird). Falls wir irgendwann mal zu viel Geld eingesammelt haben, werden wir diese Summe selbstverständlich in die Arbeit gegen Atomwaffen stecken. Und euch darüber natürlich auf dem Laufenden halten.

mit widerständigen Grüßen
Menschen der Prozesskampagne Wider§pruch

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