{"id":8102,"date":"2015-02-10T23:33:16","date_gmt":"2015-02-10T21:33:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.friedenkoeln.de\/?p=8102"},"modified":"2015-02-16T19:15:36","modified_gmt":"2015-02-16T17:15:36","slug":"deutschland-soll-die-klage-der-marshallinseln-gegen-die-atomwaffenstaaten-unterstuetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.friedenkoeln.de\/?p=8102","title":{"rendered":"Deutschland soll die Klage der Marshallinseln gegen die Atomwaffenstaaten unterst\u00fctzen!"},"content":{"rendered":"<p class=\"western\" align=\"center\">Entwurf einer<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\"><b>Erkl\u00e4rung<\/b><\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">der Bundesregierung Deutschland<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">zu den am 24. April 2014 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereichten<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">Klagen<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">der Republik der Marshallinseln<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">gegen<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">die neun Atomwaffenstaaten Vereinigte Staaten von Amerika, Gro\u00dfbritannien, Frankreich, Russland, China, Indien, Pakistan, Israel und Nord-Korea<\/p>\n<p class=\"western\">Im Bewusstsein der Tatsache, dass die Beachtung und die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts ein entscheidender Beitrag zur Sicherung des Friedens zwischen den Staaten und unter den V\u00f6lkern ist,<\/p>\n<p class=\"western\">in Anerkennung der v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten nach dem Vertrag \u00fcber die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1961 (Non-Proliferation-Treaty \u2013 NPT) und insbesondere der Verpflichtung nach Artikel VI NPT, \u201ein redlicher Absicht Verhandlungen zu f\u00fchren \u00fcber wirksame Ma\u00dfnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettr\u00fcstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abr\u00fcstung sowie \u00fcber einen Vertrag zur allgemeinen und vollst\u00e4ndigen Abr\u00fcstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle\u201c,<\/p>\n<p class=\"western\">in Anerkennung der einstimmigen Erkl\u00e4rung des Internationalen Gerichtshofs in seinem v\u00f6lkerrechtlichen Gutachten vom 8. Juli 1996, dass eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung besteht, \u201ein redlicher Absicht Verhandlungen zu f\u00fchren und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abr\u00fcstung (Entwaffnung) in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle f\u00fchren\u201c,<\/p>\n<p class=\"western\">unter Beachtung des Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 5. Dezember 2013 (A\/RES\/68\/42), mit der auf der Grundlage der zahlreichen v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge, der politischen Resolutionen und Erkl\u00e4rungen der vergangenen Jahre<\/p>\n<ul>\n<li>die Verpflichtung unterstrichen wird, \u201ein redlicher Absicht Verhandlungen mit dem Ziel der nuklearen Abr\u00fcstung in all ihren Aspekten und unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle zu f\u00fchren und zu einem Abschluss zu bringen\u201c ,<\/li>\n<li>alle Staaten erneut aufgefordert werden, \u201edieser Verpflichtung umgehend nachzukommen, indem sie multilaterale Verhandlungen aufnehmen, die zum baldigen Abschluss eines Kernwaffen\u00fcbereinkommens f\u00fchren, das die Entwicklung, Herstellung, Erprobung, Dislozierung, Lagerung, Weitergabe, Drohung mit oder den Einsatz von Kernwaffen verbietet und das die Vernichtung solcher Waffen vorsieht\u201c,<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"western\">in Erf\u00fcllung des mit gro\u00dfer Mehrheit gefassten Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 26. M\u00e4rz 2010, die Bundesregierung solle sich f\u00fcr eine atomwaffenfreie Welt engagieren und sich mit Nachdruck f\u00fcr den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einsetzen (Drucksache 17\/1159),<\/p>\n<p class=\"western\"><b>unterst\u00fctzt die Bundesrepublik Deutschland die am 24. April 2014 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereichten Klagen der Republik der Marshall-Inseln gegen die neun Atomwaffenstaaten Vereinigte Staaten von Amerika, Gro\u00dfbritannien, Frankreich, Russland, China, Indien, Pakistan, Israel und Nord-Korea, mit denen die Republik der Marshall-Inseln beantragt,<\/b><\/p>\n<p class=\"western\"><b>&#8211; die V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfe im Zusammenhang mit der nuklearen R\u00fcstung der Atomwaffenstaaten festzustellen und<\/b><\/p>\n<p class=\"western\"><b>&#8211; die Atomwaffenstaaten zu verurteilen alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um in Erf\u00fcllung der Verpflichtungen nach Artikel VI NPT und nach dem V\u00f6lkergewohnheitsrecht binnen eines Jahres nach dem Urteilsspruch in redlicher Absicht Verhandlungen zu f\u00fchren und abzuschlie\u00dfen, die zu einer Konvention der nuklearen Abr\u00fcstung (Entwaffnung) in all ihren Aspekten unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle f\u00fchren.<\/b><\/p>\n<p class=\"western\">Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p class=\"western\">Die Republik der Marshall-Inseln hat am 24. April 2014 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) Klagen gegen die genannten neun Atomwaffenstaaten eingereicht. Diese sind am selben Tag vom Gericht registriert worden.<\/p>\n<p class=\"western\">Ziel der Klagen ist es, die Atomwaffenstaaten vor dem Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen f\u00fcr die Verletzung des V\u00f6lkerrechts durch ihre Atomwaffenr\u00fcstung zur Rechenschaft zu ziehen und sie zur Erf\u00fcllung ihrer v\u00f6lkerrechtlichen Abr\u00fcstungs-Verpflichtungen anzuhalten. Rechtliche Grundlage der Verfahren sind Artikel 92 der UN-Charta und Artikel 36 des IGH-Statuts sowie der NPT. Den Atomwaffenstaaten wird vorgeworfen, ihre Verpflichtungen zur nuklearen Abr\u00fcstung nach Art. VI NPT und nach dem V\u00f6lkergewohnheitsrecht bis heute zu verletzen.<\/p>\n<p class=\"western\">Die Republik der Marshall-Inseln beabsichtigen ausdr\u00fccklich nicht, gerichtlich Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die schwerwiegenden gesundheitlichen und \u00f6kologischen Folgen der in den Jahren 1946 bis 1958 auf ihrem Territorium durchgef\u00fchrten 67 Atombombentests zu erstreiten. Zweck der Klagen ist es, die Republik der Marshall-Inseln und weltweit alle Staaten vor den katastrophalen und irreparablen Sch\u00e4den k\u00fcnftiger Eins\u00e4tze von Atomwaffen durch rasche weltweite Vernichtung aller nuklearen Waffenarsenale zu bewahren.<\/p>\n<p class=\"western\">Dabei berufen sich die Republik der Marshall-Inseln auf die vertraglich \u00fcbernommene Verpflichtung der Atomwaffenstaaten Vereinigte Staaten von Amerika, Gro\u00dfbritannien, Frankreich, Russland und China aus Artikel VI NPT, in redlicher Absicht Verhandlungen mit dem Ziel der nuklearen Entwaffnung zu beginnen und z\u00fcgig erfolgreich abzuschlie\u00dfen. Bei den Atomwaffenstaaten Indien, Pakistan, Israel und Nord-Korea, die nicht Vertragsparteien des NPT sind, st\u00fctzen sich die Marshall-Inseln auf dieselbe auch v\u00f6lkergewohnheitsrechtlich geltende Verpflichtung. Diese v\u00f6lkerrechtliche Pflicht aller Atomwaffenstaaten zur Beendigung des nuklearen Wettr\u00fcstens und zur Vernichtung aller Atomwaffen ist in dem Gutachten des Internationalen Gerichthof vom 8. Juli 1996 nachdr\u00fccklich bekr\u00e4ftigt worden.<\/p>\n<p class=\"western\">In jeder der neun Klagen erl\u00e4utert die Republik der Marshall-Inseln die relevanten Fakten hinsichtlich der Atomwaffenarsenale und der Atomwaffenpolitik der einzelnen beklagten Staaten. Die Republik der Marshall-Inseln argumentiert, dass das Modernisieren und Nachr\u00fcsten der Atomwaffenarsenale den fehlenden Willen der Staaten dokumentiert, \u201ein redlicher Absicht\u201c ihren Abr\u00fcstungsverpflichtungen nachzukommen. Die anhaltende Weigerung der meisten Atomwaffenstaaten zur Aufnahme von Verhandlungen \u00fcber die vollst\u00e4ndige nukleare Abr\u00fcstung beweist nach Auffassung der Kl\u00e4gerin den Versto\u00df der Atomwaffenstaaten gegen die zentrale Verpflichtung, zu einem fr\u00fchen Zeitpunkt zur Beendigung des nuklearen Wettr\u00fcstens solche Verhandlungen zu f\u00fchren und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.<\/p>\n<p class=\"western\">Deutschland geh\u00f6rt aufgrund seiner Verpflichtung nach dem NPT und nach dem Vertrag \u00fcber die abschlie\u00dfende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (2+4-Vertrag) zu den 190 Nicht-Atomwaffenstaaten. Deutschland hat mit diesen Vertr\u00e4gen v\u00f6lkerrechtlich wirksam auf die Verf\u00fcgung und Mitverf\u00fcgung \u00fcber Atomwaffen verzichtet.<\/p>\n<p class=\"western\">Die fortdauernde Stationierung einer kleinen Zahl US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Staatsgebiet im Rahmen der \u201enuklearen Teilhabe\u201c und die Einbeziehung deutscher Soldaten und Flugzeuge im Falle des Atombomben-Einsatzes ist v\u00f6lkerrechtlich umstritten und soll gem\u00e4\u00df Beschluss des Deutschen Bundestages beendet werden. Der Deutsche Bundestag hat durch Beschluss vom 26. M\u00e4rz 2010 die Bundesregierung aufgefordert, \u201esich (weiterhin) f\u00fcr eine atomwaffenfreie Welt zu engagieren\u201c und \u201esich auch bei der Ausarbeitung eines neuen strategischen Konzepts der NATO im B\u00fcndnis sowie gegen\u00fcber den amerikanischen Verb\u00fcndeten mit Nachdruck f\u00fcr den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen\u201c.<\/p>\n<p class=\"western\">Zahlreiche R\u00fcstungsbegrenzungsvertr\u00e4ge insbesondere der USA und der Sowjetunion bzw. Russlands seit den 60-er Jahren des 20. Jahrhunderts (u.a. SALT I, ABM, SALT II, START I, START II, SORT, START III) haben zwar im Ergebnis dazu beigetragen, die Zahl der weltweit verf\u00fcgbaren Atomwaffen von gut 70.000 auf etwa 22.000 zu reduzieren, sie haben aber nicht verhindern k\u00f6nnen, dass die Zahl der Atomwaffenstaaten von urspr\u00fcnglich f\u00fcnf auf neun gestiegen ist und alle diese Staaten Atomwaffen f\u00fcr den Einsatz bereit halten. Ihr ernsthafter Wille, der v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtung zur vollst\u00e4ndigen Abschaffung aller ihrer Atomwaffen nachzukommen \u2013 wie 1996 auch vom Internationalen Gerichtshof gefordert &#8211; ist nicht erkennbar. Die alle f\u00fcnf Jahre stattfindenden NPT-\u00dcberpr\u00fcfungskonferenzen haben keine substantiellen Fortschritte bei der nuklearen Abr\u00fcstung gezeigt. Der globale Abr\u00fcstungsprozess stockt seit Jahren. Stattdessen werden die Atomwaffenarsenale mit gro\u00dfem finanziellen Aufwand (von den USA laut Haushaltsplan mit 6 Milliarden $) modernisiert und den Anforderungen der modernen Kriegsf\u00fchrung angepasst.<\/p>\n<p class=\"western\">Seit Jahrzehnten fordert die \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit der Nicht-Atomwaffenstaaten mit Resolutionen der UN-Generalversammlung die umgehende und vollst\u00e4ndige nukleare Abr\u00fcstung. Im Dezember 2013 haben erneut 133 Nicht-Atomwaffenstaaten ihre \u00dcberzeugung erkl\u00e4rt, \u201edass der Fortbestand von Atomwaffen eine Bedrohung der Menschheit und allen Lebens auf der Erde darstellt\u201c und \u201edass der einzige Schutz vor einer nuklearen Katastrophe die vollst\u00e4ndige Beseitigung der Atomwaffen und die Gewissheit ist, dass diese Waffen nie wieder hergestellt werden.\u201c<\/p>\n<p class=\"western\">Angesichts der Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland hat die Bundesrepublik ein starkes eigenes Interesse an der Kl\u00e4rung der v\u00f6lkerrechtlichen Abr\u00fcstungspflichten durch den IGH. Die Bundesregierung begr\u00fc\u00dft deshalb den Vorsto\u00df der Republik der Republik der Marshall-Inseln.<\/p>\n<pre><em>Dieser von Bernd Hahnfeld verfasste Entwurf wurde als Erkl\u00e4rung der IALANA<\/em>\r\n<em>der Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Bundesau\u00dfenminister Frank-Walter<\/em>\r\n<em>Steinmeier mit der Bitte um Unterzeichnung und Weiterleitung an den IGH <\/em>\r\n<em>\u00fcbersandt.<\/em><\/pre>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entwurf einer Erkl\u00e4rung der Bundesregierung Deutschland zu den am 24. 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