{"id":8393,"date":"2015-05-28T19:47:49","date_gmt":"2015-05-28T17:47:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.friedenkoeln.de\/?p=8393"},"modified":"2015-05-29T00:16:32","modified_gmt":"2015-05-28T22:16:32","slug":"drohnenprozess-offener-brief-an-die-richterin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.friedenkoeln.de\/?p=8393","title":{"rendered":"Drohnenproze\u00df: Offener Brief an die Richterin"},"content":{"rendered":"<p class=\"western\" lang=\"zxx\">Verfahren bin Ali Jaber gegen Bundesrepublik Deutschland am 27. 5. 15 im Verwaltungsgericht K\u00f6ln<\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"zxx\" align=\"right\">K\u00f6ln, den 28. Mai 2015<\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"zxx\">\u00a0Sehr geehrte Frau Caspari-Wierzoch,<\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"zxx\">bei dem Gerichtsverfahren der Familie bin Ali Jaber gegen die Bundesregierung am 27. 5. war ich im Gerichtssaal.<br \/>\nIch bin besorgt \u00fcber die Aush\u00f6hlung der Demokratie, die sich im Drohnenkrieg der USA zeigt. Wenn der amerikanische Pr\u00e4sident hinter verschlossenen T\u00fcren Todeslisten abzeichnet, ist das in meinen Augen ein R\u00fcckfall hinter die Habeas-Corpus-Akte, mit der einst in England die Macht des K\u00f6nigs eingeschr\u00e4nkt wurde, nach Belieben Menschen zu verhaften oder t\u00f6ten zu lassen. Verhaftete waren seitdem einem Richter vorzuf\u00fchren. Diese Geburtsstunde der Demokratie, die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Jurisdiktion ist in den USA durch das Verfahren des Drohnenkrieges ausgehebelt. Die US-amerikanische Justiz wird ihrer Verpflichtung zur Beschr\u00e4nkung der Macht der Exekutive nicht gerecht. Jeder kann in Gegenden, die die US-Regierung ausgesucht hat, aufgrund von geheimdienstlichen Verfahren, die der \u00d6ffentlichkeit und der Justiz nicht zug\u00e4nglich sind, zum Opfer eines Drohnenangriffs werden.<br \/>\nDass dabei dann auch Leute get\u00f6tet werden, die sich \u2013 wie der Schwager des Kl\u00e4gers &#8211; als Prediger gegen die Terroristen wenden, ist ein beredtes Beispiel daf\u00fcr, dass der Krieg gegen den Terror \u00d6l ins Feuer gie\u00dft und zivilgesellschaftlichen Kr\u00e4ften schadet, die dem Terror entgegentreten wollen. Auf der Strecke bleiben dabei nicht nur die Opfer, sondern auch die Demokratie, die vorgeblich verteidigt werden soll.<\/p>\n<p>Deutschland ist in diese Besorgnis erregende Vorgehensweise der US-Regierung tief verwickelt, indem deutsches Territorium f\u00fcr amerikanische Milit\u00e4rbasen zur Verf\u00fcgung gestellt wird, die dem Drohnenkrieg dienen. Ihnen ist zu danken, da\u00df sie diese Tatsache anerkannt haben, indem das Verwaltungsgericht die Klage der Jemeniten angenommen hat. Auch die unglaubw\u00fcrdige Position der Rechtsvertreter der Bundesregierung, sie wisse von Nichts haben Sie mit klaren Worten zurecht ger\u00fcckt.<br \/>\nDie Chance aber zu ergreifen, dem V\u00f6lkerrecht Geltung zu verschaffen und die Macht der Exekutive dort zu begrenzen, wo Recht gebrochen wird, haben Sie verpasst. Wenn in unserer Verfassung steht, dass das V\u00f6lkerrecht unmittelbar geltendes Recht ist, dann kann es nicht sein, dass auf den Milit\u00e4rbasen verb\u00fcndeter M\u00e4chte in Deutschland ein rechtsfreier Raum herrscht. Wenn das V\u00f6lkerrecht von deutschem Boden aus gebrochen wird, dann sind Vertr\u00e4ge zu k\u00fcndigen, die dies zulassen. Der im gestrigen Proze\u00df anstehenden Frage, ob der US-Drohnenkrieg mit dem V\u00f6lkerrecht vereinbar ist, sind Sie mit fadenscheinigen Gr\u00fcnden ausgewichen. Das entsetzliche Diktum der Rechtsvertreter der Bundesregierung, es sei &#8222;nicht Aufgabe der Bundesrepublik, sich &#8230; als H\u00fcterin des V\u00f6lkerrechts zu geb\u00e4rden&#8220; blieb von Seiten des Gerichts ebenso unwidersprochen wie die Argumentation, die im Drohnenkrieg zu beklagenden &#8222;Kollateralsch\u00e4den&#8220; seien &#8222;verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig&#8220; und v\u00f6lkerrechtlich unbedenklich.<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass die Bundeswehr selbst \u00fcber Kampfdrohnen verf\u00fcgt, kann einem angesichts dieser Rechtsauffassung der Bundesregierung nur Angst und Bange werden, sollte sich die Rechtsprechung der deutschen Gerichte an Ihrem Vorbild orientieren, Frau Richterin. Nachdem die Bundesregierung solche Rechtspositionen vertritt, stellen sich Zweifel ein, ob die deutsche Armee wirklich Demokratie und Grundgesetz verteidigt.<br \/>\nF\u00fcr ein Land, dem die Wiedervereinigung erm\u00f6glicht wurde mit der Zusage, dass von deutschem Boden kein Krieg ausgeht, kann man sich nur sch\u00e4men, wenn dann im Fall von Milit\u00e4rbasen der B\u00fcndnispartner die H\u00e4nde in Unschuld gewaschen werden und gesagt wird: &#8222;Wir haben nur sehr begrenzte M\u00f6glichkeiten&#8230;..&#8220;. Und der Krieg von deutschem Boden kann weiter seinen Lauf nehmen.<br \/>\nBesonderes Befremden hat mir die von Ihnen vorgetragene Argumentation ausgel\u00f6st, dass die USA ja schon dabei seien, in Italien eine \u00e4hnliche Daten\u00fcbertragungsstation wie in Ramstein aufzubauen.<br \/>\nDas Argument, &#8222;wenn ich es nicht tue, tut es sowieso ein anderer&#8220; kenne ich von Kriminellen und Zynikern. Es von einem deutschen Gericht zu h\u00f6ren h\u00e4tte ich nicht erwartet.<\/p>\n<p>Das Urteil, dass Deutschland den auf Schutz ihres Lebens klagenden Jemeniten diesen Schutz verweigert, hat das Gericht unter Ihrem Vorsitz im Namen des Volkes gesprochen. Ich mag nicht glauben, dass wirklich im Namen des Volkes staatsterroristische Akte sich beliebig deutschen Territoriums bedienen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"zxx\" style=\"text-align: left;\" align=\"right\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"zxx\" align=\"right\">(Harald Fuchs)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verfahren bin Ali Jaber gegen Bundesrepublik Deutschland am 27. 5. 15 im Verwaltungsgericht K\u00f6ln K\u00f6ln, den 28. 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