Nach Berufungsprozess wegen zivilem Ungehorsam auf Atombomben-Stützpunkt: Friedensaktivist regt Normenkontrollverfahren zur „Nuklearen Teilhabe“ an
Weimar / Koblenz, 19.5.2024. Das Landgericht Koblenz bestätigte am 16.5.2024 in einem Berufungsverfahren die Verurteilung des Weimarer Atomwaffengegners Johannes Wollbold zu 60 Tagessätzen und erklärte, die Grundgesetzwidrigkeit der sogenannten Nuklearen Teilhabe Deutschlands sei nicht...

