Angriffskrieger lassen sich straffrei stellen

Zum 1. 1. 2017 wurde der § 80 (Vorbereitung eines Angriffskrieges) aus dem Strafgesetzgebuch gestrichen und durch einen neuen § 13 im Völkerstrafgesetzbuch (Verbrechen der Aggression) ersetzt. Alle Bundestagsfraktionen außer der Linken haben dieser Änderung zugestimmt.

Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie hat dazu einen lesenswerten Kommentar verfasst.

Harald Fuchs

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

×