Bundestagsabgeordneter Martin Hess (AfD): Mit welcher Plattform ein Wirkmittel zum Ziel verbracht wird, spielt keine Rolle

Der Bundestagsabgeordnete Martin Hess (AfD), antwortete am 11. Juni 2018 auf unseren Brief vom selben Tag:


Sehr geehrter Herr Sünner,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom heutigen Tag, in der Sie mich unter Auflistung verschiedener Gründe dazu auffordern, der Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr nicht zuzustimmen.

Leider kann ich Ihre Einschätzung in dieser Frage nach Rücksprache und Erörterung innerhalb der Fraktion und des zuständigen Arbeitskreises Verteidigung nicht teilen.

Die AfD befürwortet aus verschiedenen Gründen den Einsatz bewaffneter Drohnen. Der Bedarf der Bundeswehr von einsatzfähiger Hochwerttechnologie im gesamten Spektrum konventioneller Streitkräfte ist in der heutigen Zeit unbestreitbar. Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, mit welcher Plattform ein Wirkmittel zum Ziel verbracht wird. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, die Regeln des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten, sowie weitere ethisch-moralische Faktoren sind stets zu berücksichtigen, unabhängig davon, wo sich der Pilot befindet. 

Zudem ermöglichen bewaffnete UAV oftmals die Möglichkeit vor einem Angriff eine lange Zeit über einem möglichen Ziel zu beobachten und damit eine viel fundiertere Entscheidung zu treffen, als dies unter Zeitdruck beim Einsatz aus einem Kampfjet heraus mit begrenzter Einsatzzeit der Fall sein kann.


Stets muss aber der Mensch der letzte Entscheider beim Einsatz von letaler Gewalt bleiben, die Waffe an sich ist aber als »ethisch neutral« zu betrachten. Eine vollständige Automatisierung im Sinne von autonom handelnden technischen Lösungen die eigenständig die Entscheidung zur Bekämpfung von Zielen treffen könnten, lehnt die AfD ab.

Die AfD-Bundestagsfraktion wird die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr als konventionelles Einsatzmittel deshalb vorantreiben und bei entsprechenden Anträgen der Bundesregierung zustimmen.

Auch wenn wir in der inhaltlichen Bewertung des Sachverhaltes nicht übereinstimmen, hoffe ich Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Martin Hess
Mitglied des Bundestages

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Rainer-A. Kahle, Büroleiter
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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