Ziviler Ungehorsam in Büchel bleibt verboten – Landgericht empfiehlt „mildere Mittel“ gegen Atomwaffen – Revision eingelegt

Es folgt die Pressemitteilung der „Widerständigen Alten“ für die Atomwaffenabrüstung vom 19.2.2020. Einige Beweisanträge und Schlussworte aus der Gerichtsverhandlung in Koblenz am 4.2. und 19.2. sind unter dem Text zum Download verlinkt. Informationen zum ersten Verhandlungstag, dem 4.2.2020, finden sich hier.


„Widerständige Alte“ legen Revision gegen Verurteilung wegen Zivilen Ungehorsams gegen die Atomkriegsübungen der Bundeswehr ein

Landgericht Koblenz würdigt gesellschaftlich anerkannte ehrenwerte Ziele der Friedensaktivist*innen und empfiehlt „mildere Mittel“

Koblenz, 19.2.2020. Die 16. kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz lehnte am heutigen Mittwoch den Berufungsantrag von fünf Friedensaktivist*innen im Alter zwischen 67 und 79 Jahren gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs auf dem Atombombenstandort Büchel (Eifel) ab. Das Gericht würdigte zwar die gesellschaftlich anerkannten ehrenwerten Ziele der Angeklagten, verwarf aber Zivilen Ungehorsam als „mildestes Mittel“ gegen die Atomwaffengefahren und verurteilte alle Angeklagten zu je 30 Tagessätzen und die Übernahme der Gerichtskosten. Die Angeklagten legten dagegen Revision ein.

Fünf ältere Menschen halten jeweils einen bunten Regenschirm hinter sich, während sie gemeinsam ein großes weißes Tuchtransparent tragen, auf dem mit bunten Farben steht "Widerständige Alte klagen an: ATOMWAFFEN JETZT ABSCHAFFEN!

Die „Widerständigen Alten“ bei der Mahnwache vor dem Landgericht Koblenz am 19.2.2020 (v.l.n.r.): Ernst-Ludwig Iskenius, Susanne Großmann, Herbert Römpp, Brigitte Janus, Ariane Dettloff. Foto: Stefanie Intveen

Die Gruppe, die sich „Widerständige Alte“ nennt, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, indem sie am 23.7.2018 die militärischen Sicherheitsanlagen des Bundeswehr-Flugplatzes überwand, auf der Startbahn musizierte und „Blumensamen-Bomben statt Atombomben“ warf.

Das Landgericht lehnte sämtliche Beweisanträge der Angeklagten ab, die ihren Zivilen Ungehorsam mit dem „rechtfertigenden Notstand“ begründeten, der sich aus dem fortgesetzten Bruch menschen- und völkerrechtlicher Normen durch die Bundesrepublik Deutschland ergäbe.

Der angeklagte Arzt Ernst-Ludwig Iskenius aus Lübtheen (Mecklenburg-Vorpommern) stellte fest, es seien viele Fragen offengeblieben: „Was sollen wir denn noch tun, damit die Bundesregierung das Völkerrecht achtet?“ Er appellierte an das Gericht, die Wächterfunktion der Judikative im demokratischen Staat wahrzunehmen.

Auch die Frage des mitangeklagten Diakons Herbert Römpp aus Hilpoltstein (Bayern), ob man die Verletzung von Grundrechten und Völkerrecht durch die Bundesregierung einfach hinnehmen müsse, blieb unbeantwortet.

Die Angeklagten plädierten dafür, das Gericht möge die grundsätzlichen Fragen nach der Angemessenheit Zivilen Ungehorsams durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen. Das Gericht lehnte dies ab.

Angeklagt waren: Ariane Dettloff, Journalistin aus Köln; Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen; Brigitte Janus, Ärztin aus Nürnberg; Herbert Römpp, Diakon aus Hilpoltstein und Ernst Ludwig Iskenius, Arzt aus Lübtheen.

Fünf ältere Menschen sitzen nebeneinander in einem Besprechungsraum an einer aneinandergerückten Reihe Tische, auf denen sich Papiere befinden.

Die „Widerständigen Alten“ bei der Verhandlung im Landgericht Koblenz am 19.2.2020 (v.l.n.r.): Herbert Römpp, Ariane Dettloff, Susanne Großmann, Brigitte Janus, Ernst-Ludwig Iskenius. Foto: Stefanie Intveen

Pressekontakt:
Stefanie Intveen, stefanie.intveen@web.de, 0151 56094920
Ariane Dettloff, arianedettloff@ina-koeln.org, 0221 315783


Pressemitteilung als pdf zum Download.

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