MdB Matthias Höhn (Die Linke): Grundsätzliche völkerrechtliche und ethische Einwände gegen bewaffnete Drohnen und die Praxis ihres Einsatzes
vielen Dank für Ihre Beteiligung an den Protestschreiben gegen den „Leasingvertrag für Heron TP Drohnen für die Bundeswehr“. Die Linksfraktion lehnt die Beschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen ab. Für uns bestehen grundsätzliche völkerrechtliche und ethische Einwände gegen bewaffnete Drohnen und die Praxis ihres Einsatzes. Bewaffnete Drohnen sind Offensivwaffen und senken nach unserer Auffassung die politische Hemmschwelle bei der Entscheidung über Militäreinsätze. Wir setzen uns für eine UN-Konvention zur Ächtung dieser Waffen ein.
Aus Anlass der aktuellen Haushaltsberatungen habe ich gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Linksfraktion einen Antrag (Drucksache 19/1831) im Bundestag eingebracht, der zurzeit noch in Beratung ist. Darin fordern wir den Bundestag und die Bundesregierung zum Verzicht auf die Anschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen auf.
Weiterhin weist die Linksfraktion mittels einer aktuellen Kleinen Anfrage (Drucksache 19/1988) die Bundesregierung auf die bisher vereinbarten internationalen Regeln zur verantwortungsvollen Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen hin. Mit den Antworten der Bundesregierung können wir nicht zufrieden sein. Von einer breiten gesellschaftlichen Debatte um den möglichen Einsatz solcher Drohnen, wie eigentlich im Koalitionsvertrag angekündigt, kann keine Rede sein. Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag lehnt die Anschaffung von Kampfdrohnen ab. Dies betrifft nicht nur das Leasing der israelischen Heron-Drohnen als Übergangslösung, sondern auch die sogenannte Eurodrohne, die bis 2025 entwickelt sein soll. Ich freue mich, wenn wir uns gemeinsam für dieses Ziel einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Höhn
Matthias Höhn, MdB
Deutscher Bundestag
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