Friedensaktivist Hermann Theisen kann Friedensgebot und Gewaltverbot nicht einklagen

Der Friedensaktivist Hermann Theisen, ein DFG-VK-Mitglied, kann die Achtung des Friedensgebots des Grundgesetzes und des Gewaltverbots der Charta der Vereinten Nationen durch die Bundesregierung leider nicht einklagen. Er hatte dies in Bezug auf die deutsche militärische Unterstützung der Ukraine und das damit verbundene Eskalationspotenzial versucht. Das Verwaltungsgericht Köln hatte seine Klage am 2.10.2024 abgewiesen. Hermann entschied sich dagegen, Berufung einzulegen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

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Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.10.2024, Hermann Theisen gegen BRD

Herrmann Theisen

Hermann Theisen

 

 

 

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